Vermögens­verwaltung, Testaments­vollstreckung, Treuhand­schaften

Eine Mehrzahl von Mandanten ist auf der Suche nach einer unabhängigen und seriösen Betreuung von Vermögens­gegen­ständen. Dies kann eigenes Vermögen schon zu Lebzeiten betreffen (Vermögens­verwaltung), fremdes Vermögen (Treuhandschaften) oder Vermögens­massen nach dem Erbfall (Testaments­vollstreckungen).

In Zusammenarbeit mit Banken oder unabhängigen Vermögens- und Immobilienverwaltern berät unsere Kanzlei hinsichtlich der vertraglichen und steuerlichen Optimierung, übernimmt Überwachungsaufgaben im Verhältnis zum Depot- oder Immobilienverwalter und gibt gestaltende Hinweise für zukünftige Entwicklungen. Auf Anforderung werden Rechenschafts­berichte erstellt und Prospekte von Anbietern überprüft (z.B. Leasing-Modelle, Venture- Capital-Engagements).

Ein möglichst intensiver Kontakt mit dem Mandanten hilft Fehl­entwicklungen in der Vermögens­entwicklung und -aufteilung nach den individuellen Vorstellungen des Anlegers vermeiden.