Unternehmenssteuerrecht
Die Unternehmen unterliegen in ihren unterschiedlichen Rechtsformen einem sehr differenzierten System unterschiedlicher Steuern.
Ertragsteuerliche Belastungen (Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer) spielen ebenso eine beachtliche Rolle wie die Verkehrsteuern (zum Beispiel Umsatzsteuer oder Grunderwerbsteuer).
Stichworte wie Betriebsaufspaltung, GmbH (oder AG) & Still, die doppelstöckige Personengesellschaft oder Zebra-Gesellschaft, die verdeckte Mitunternehmerschaft oder verdeckte Gewinnausschüttungen oder Einlagen im Kapitalgesellschaftsrecht, gewerbesteuerliche Infektionen oder die Flucht in die Gewerblichkeit, Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezügen und vieles mehr beschreiben die Vielgestaltigkeit der Problemkreise, aber auch die Kreativität der Gestaltung und die Reaktionsfähigkeit der Finanzverwaltung.
Erfahrungen in der Durchsetzung der Positionen der Mandanten in der Betriebsprüfung oder - notfalls - im Rahmen finanzgerichtlicher Prozesse ergänzen die Gestaltungskompetenz des Beraters, der aufgrund seiner parallelen steuerlichen und zivilrechtlichen Kenntnisse die favorisierte Gestaltung von Beginn an möglichst rechtssicher ausformuliert hat.