Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
Der Betroffene eines Strafverfahrens ist unbeschadet einer gesetzlich geregelten Pflicht der Ermittlungsbehörden, auch zugunsten eines Verdächtigen zu ermitteln, allein einem großen und in der Regel gut organisierten "Ermittlungsapparat" ausgesetzt.
Bei dieser Übermacht ist er auf einen Berater seines Vertrauens angewiesen, der bei Strafandrohung zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die bei Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen entscheidungserheblichen Fragen sind regelmäßig so komplex, dass eine erfolgreiche Verteidigung maßgebend davon abhängt, dass der Verteidiger neben strafrechtlichem und strafprozessualem Know-how auch über gute Kenntnisse der materiellen Steuer- und Wirtschaftsrechts verfügt.