Unternehmens­nachfolge

Das Stichwort Unternehmensnachfolge schneidet einen Teilbereich der Vermögensnachfolge an, der volkswirtschaftlich von besonderer Bedeutung ist, weil eine fehlgeschlagene Nachfolge in die Unternehmerposition eine erhebliche Vernichtung wirtschaftlicher Werte bedeutet.

Unternehmensnachfolge betrifft daher zum einen die richtige Auswahl von Nachfolgepersonen, ob nun aus der Familie, dem Kreis der Mitarbeiter oder von außen, und damit die zivil- und gesellschaftsrechtlich saubere Gestaltung dieses Übergangs, zum zweiten die Nutzung der steuerlich günstigsten Option, um eine übermäßige Belastung des Unternehmens durch den Zugriff des Fiskus auszuschließen.

Im Ausgangspunkt dürfte die größte Hürde für den neu auftretenden Berater sein, Vertrauen zu gewinnen und sodann Lösungen mit den Mandanten zu entwickeln, die diesen überzeugen, ein wirtschaftlich und rechtlich sinnvolles Ergebnis erzeugen und die Beteiligten gleichzeitig auch nicht überfordert.