Sozialrecht

Das Sozialrecht zählt zum Verwaltungsrecht und umfasst alle Regelungen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen. Sozialrecht ist eine Querschnittsmaterie, die zahlreiche Rechtsgebiete in sich vereint. Unternehmen müssen als Teil des Sozialstaats angemessen auf die rechtlichen Anforderungen reagieren, entsprechende fachliche Maßnahmen und rechtliche Einordnungen vornehmen.

Wir unterstützen Unternehmen und gegebenenfalls Beschäftigte von Unternehmen, die wir betreuen bei besonderen Fragen des Sozialrechts, z. B.

  • Sozialversicherungspflicht
  • Arbeitsunfall
  • Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Unser Team