Schiedsverfahren und Mediation

Wer insbesondere die Zeitdauer und die Öffentlichkeit der Zivilrechtsverfahren vor den staatlichen Gerichten nicht in Kauf nehmen will, kann eine Streitfrage regelmäßig auch alternativ von einem Schiedsgericht entscheiden lassen.

Dass dieser Weg eingeschlagen werden kann, hängt oft entscheidend davon ab, dass die -alternative- Zuständigkeit eines Schiedsgerichts bereits vor Auftreten einer Streitfrage wirksam vereinbart wurde. Liegt eine solche Vereinbarung vor, setzt eine sachgerechte Entscheidung voraus, dass der Schiedsrichter oder die Mitglieder eines Schiedsgerichts über die zur Entscheidung erforderliche Sachkunde verfügen und diese sachgerecht einsetzen. Sinnvollerweise wird bereits im Vorfeld, also etwa bei Abschluss eines wichtigen Kaufvertrages, eine Schiedsvereinbarung, bindend vereinbart; auch im Streitfall können sich die Parteien aber noch jederzeit auf ein entsprechendes Verfahren verständigen.

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