Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht
Die zugunsten der nachfolgenden Generationen anstehenden Übertragungen erheblicher Vermögensmassen führen zu einer verstärkten Betrachtung des Rechts der unentgeltlichen Vermögensübertragungen.
Politische Erwägungen haben in letzter Zeit deutliche Veränderungen erzeugt, eine ständige Betrachtung der weiteren Entwicklung ist zwingend. Die Reduktion der steuerlichen Belastungen lässt sich im Moment des Todesfalls nicht mehr erreichen. Zu diesem Zeitpunkt kann es nur noch darum gehen, den steuerlichen Pflichten in ordnungsgemäßem Umfang nachzukommen und einen überraschenden Vermögensanfall unter Beachtung aller rechtlichen Verantwortlichkeiten möglichst schonend auf die Begünstigten zu transferieren.
Sinnvoller ist eine frühzeitige Gestaltung, über die sich die steuerlichen Belastungen reduzieren lassen, mit der sich aber gleichzeitig - bei kompetenter zivilrechtlicher Gestaltung - hinreichende Einwirkungsmöglichkeiten des Schenkers/Erblassers erhalten lassen. Abgesehen von dem notwendigen fachlichen Know-how liegt die Leistung des Beraters in seiner persönlichen Kompetenz, die Interessen des Schenkers und der Begünstigten nachzuvollziehen und psychologisch einfühlsam mit dem Thema und seine Gestaltungsmöglichkeiten umzugehen.