Prozessvertretung

Auch wenn dies nicht gewollt ist und häufig von allen Beteiligten als "ultima ratio" verstanden wird, wird es sich nicht immer vermeiden lassen, dass über unterschiedliche Standpunkte gestritten wird und dieser Streit von den Beteiligten allein nicht beigelegt werden kann. Für diesen Fall sieht die Rechtsordnung unterschiedliche Wege zur Streitschlichtung oder Streitentscheidung vor. Die Kenntnis dieser Wege und der damit verbundenen Chancen und Risiken ist zum einen schon vor einem Streit im dem Sinn von Bedeutung, dass vorab die Weichen für den Fall der Fälle so gestellt werden, dass eine im Einzelfall sachgerechte Entscheidung unter Einschaltung von Dritten erreicht werden kann. Zum anderen gelten für die verschiedenen Möglichkeiten der Streitschlichtung unterschiedliche "Spielregeln", deren genaue Kenntnis entscheidend für einen Erfolg sein kann.

die axis RECHTSANWÄLTE haben Erfahrung in der Vertretung ihrer Mandanten in allen Rechtswegen.

Auf dem ordentlichen Rechtsweg vertreten wir unsere Mandanten vor den Zivilgerichten (Amstgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs. Dort dürfen nur wenige, speziell zugelassene Revisionsspezialisten auftreten.

Auf dem Finanzrechtsweg vertreten wir unsere Mandanten gegen die Finanzverwaltung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Arbeitsrechtsstreite führen wir sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten, den Landesabeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Der Sozialrechtsweg führt von den Sozialgerichten über die Landessozialgerichte zu Bundessozialgericht.

Wir vertreten Sie auch vor den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgerichten.

Schließlich können wir auch Erfahrung vor dem Bundesverfassungsgericht vorweisen.