Outsourcing im Unternehmen

Wir leben in einer arbeitsteiligen Welt. Sämtliche Leistungen, die ein Unternehmen nicht selbst erbringen kann, sind Teil des Outsourcings. Diese Leistungen können als Werk- oder Dienstleistungen, Miete oder Pacht oder im Rahmen von Lizenzen eingekauft werden. Oftmals handelt es sich um digitale Leistungen, die nicht Teil des eigenen Angebots sind.

Die Bestimmung der Vertragswahl kann Auswirkungen auf die Leistungsgüte und damit der Güte des eigenen Angebotes haben. Zudem greifen zunehmend behördliche Regelungen, wie zum Beispiel im Bereich des Versicherungsaufsichtsrechts oder Datenschutzrechts in die Rechte und Pflichten von Unternehmen ein.

Auch Anbieter von Outsourcingdienstleistungen sollten die Rechte und Pflichten ihrer Kunden kenne, um einen angemessenen Service anbieten zu können.

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