Konzernrecht

Die Gründe, die in heutiger Zeit zur Bildung von Konzernen führen, sind vielfältiger Natur. Häufig ergeben sich Konzerngebilde als Folge organischen Wachstums, das die Gründung von Tochterunternehmen als zweckmäßig erscheinen lässt. Daneben führen auch gezielte Expansions- und Diversifikationsstrategien zur Bildung von Konzernen bzw. deren Erweiterung (vertikale und/oder horizontale Expansion sowie laterale Expansion oder Diversifikation). Das Konzerngebilde wirft zum einen rechtliche Fragen auf z.B. nach der rechtlichen Zuständigkeit und Verantwortung für Finanzrisiken im Konzern, der Thematik von verdeckten Sacheinlagen und Nachgründungen im Konzern oder der Haftung aufgrund von Konzernbesicherungs­verhältnissen.

Auch das Steuerrecht entwickelt im Konzerngebilde eine eigenständige, über die einzelne Konzerngesellschaft als einzelnes Steuersubjekt hinausgehende Bedeutung (Konzern-Steuer(-ungs-)politik). Zu guter Letzt gewinnt im Konzern auch die Bilanzierungspolitik als Mittel der Ergebnissteuerung (z.B. phasengleiche Gewinnvereinnahmung, Verrechnungs­preisstrategien) ein besonderes Gewicht.

Die Globalisierung der Wirtschaft führt zu neuen Fragestellungen des internationalen Konzernrechts.