Kapitalmarktrecht

Der Begriff Kapitalmarktrecht umschreibt zusammenfassend die Kenntnisse, die für die Begleitung des Börsengangs eines Unternehmens erforderlich sind.

Zum einen sind dies profunde Rechtskenntnisse in Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht, zum zweiten aber ein Gefühl für die Anforderungen des Marktes. Eine durchgängige Beobachtung dieses Marktes und ein Gedankenaustausch mit der jeweils begleitenden Bank ist unabdingbar. Die Aufgaben für die Kanzlei sind im Ergebnis gleichwohl überwiegend rechtlich geprägt: Schon der Vertrag mit der Bank ist von großer Wichtigkeit; die Vorbereitung der Gesellschaft in gesellschaftsrechtlicher Struktur und im Vertragswesen zur Reduzierung der Risiken ist unabdingbar.

Eine due diligence in dieser Hinsicht sollte zur Standardaufgabe gehören, um Vertrags- und Steuerrisiken aufdecken zu können und das Unternehmen in ein "professionelles Outfit" zu versetzen. Erst dann kann das zentrale Rechtspapier, nämlich der Verkaufs- bzw. Börsenzulassungsprospekt geschrieben werden. Aufgrund der Kombination rechtlicher und wirtschaftlicher Aussagen ist hierfür eine Kanzlei prädestiniert, die die Aufgaben aus einer Hand - oder sogar "einem Kopf" -erledigen kann.

Auslandserfahrung insbesondere im US-Recht und Sicherheit in der englischen Rechtsterminologie sind bei der Begleitung grenzüberschreitender Börsengänge zwingend.