Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht stellt besondere Anforderung an die Beratung. Für international tätige Unternehmen und Privatpersonen stellen sich besondere Herausforderungen.

Hierbei geht es nicht in erster Linie um Fragen des ausländischen Steuerrechts sondern die Anwendung des deutschen Außensteuerrechts sowie internationaler Abkommen, sog. Doppelbesteuerungsabkommen, auf Sachverhalte mit Auslandsberührung.

International tätige Unternehmen

Grenzüberschreitendes Geschäft erfordert beispielsweise die Beschäftigung mit Fragestellungen hinsichtlich

  • Betriebsstättenbesteuerung
  • Verrechnungspreisen
  • besonderen Dokumentationspflichten und
  • dem europäischen Mehrwertsteuersystem.

Sollen Mitarbeiter ins Ausland entsandt werden, stellen sich ebenfalls einkommen- und lohnsteuerliche Fragestellungen.

Bei all diesen Themen leistet axis Unterstützung.

Privatpersonen

Auch Privatpersonen können mit Fragen des internationalen Steuerrechts in Berührung kommen.

Siedeln bisher in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen ins Ausland um, können sich Fragen der sog. Wegzugsbesteuerung stellen. Verfügen Deutsche über Vermögen im Ausland ist die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen. Gleiches gilt beim Erben und Vererben von im Ausland belegenen Vermögen.

Besondere Brisanz entsteht, wenn in Deutschland Steuerpflichtige Teile ihres Vermögens im Ausland angelegt  und dieses bisher nicht bisher nicht in ihrer Steuererklärung deklariert haben. Dann ist die Möglichkeit einer sog. Selbstanzeige zu prüfen.

In all diesen Fragestellung werden die Steuerberater und Rechtsanwälte von axis tätig. Sie verfügen aus ihrer Beratungspraxis über umfangreiche Erfahrung im internationen Steuerrecht, u.a. dokumentiert durch den Erwerb der Zusatzqualifikation "Fachberaterin für internationales Steuerrecht".