Immobilienwirtschaft

Zu einer wesentlichen Säule des Vermögensaufbaus sowohl im unternehmerischen wie im Privatbereich gehören seit jeher Immobilien.

Vertragsgestaltung für den Erwerb und die Veräußerung, Kenntnisse im Grundbuchrecht, dem Recht der Realsicherheiten (Grundpfandrechte usw.), dem Maklerrecht und Erbbaurecht ermöglichen die sachenrechtlich saubere Gestaltung, ein Überblick über die Verkehrswertbestimmung und steuerliche Bewertung ist notwendig, eine Abstimmung mit dem Gesellschaftsrecht und Steuerrecht (Grunderwerbsteuer, Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer) ist zur Abrundung des Beratungsprozesses unverzichtbar.

Die axis RECHTSANWÄLTE und die axis STEUERBERATER verfügen über vielfältige Erfahrung im Recht der Immobilienwirtschaft.Neben der laufenden rechtlichen und steuerlichen Beratung von Immobiliengesellschaften und Asset Managern begleiten sie sowohl Inverstment- als auch Deinvestmetprozesse von OGAW- und AIF-Strukturen.

Unser Team