Famiienrecht

Kompetente Beratung in sensiblen Lebensfragen

Familienrechtliche Entscheidungen berühren persönliche Lebensentwürfe und zugleich erhebliche wirtschaftliche Werte. Ein Ehevertrag, eine Trennung oder eine Scheidung entscheidet über die Zuordnung von Vermögen, den Fortbestand von Unternehmensbeteiligungen, die Teilung von Versorgungsanwartschaften und die damit verbundenen steuerlichen Folgen.

Bei Unternehmerinnen und Unternehmern, Gesellschafterinnen und Gesellschaftern sowie Führungskräften greifen private und unternehmerische Sphäre unmittelbar ineinander. Als multidisziplinär aufgestellte Beratungsgruppe verbinden wir anwaltliche und steuerliche Expertise unter einem Dach.

Wir betrachten familienrechtliche Sachverhalte nicht isoliert, sondern in ihrem gesamten rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang. Wo es möglich ist, entwickeln wir vertragliche Lösungen, die Konflikte von vornherein vermeiden oder einvernehmlich beilegen – diskret, zügig und mit Blick auf die langfristige Tragfähigkeit der Regelung. Wo eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ist, vertreten wir die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten konsequent und mit der gebotenen Sensibilität für das familiäre Umfeld.

Wir gestalten und begleiten Sie in folgenden Bereichen

Ehe- und Güterrecht

Eheverträge ermöglichen eine Gestaltung der vermögensrechtlichen Beziehungen. Wir beraten zur Abstimmung von Ehevertrag und letztwilliger Verfügung sowie zur Einbindung gesellschaftsrechtlicher Klauseln, die das Unternehmen im Scheidungsfall schützen. Der Zugewinnausgleich erfordert bei Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und Kapitalanlagen eine fundierte Bewertung, die wir aus einer Hand klären.

Trennung und Scheidung

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen fassen die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung vertraglich zusammen und schaffen Rechtssicherheit. Wir begleiten Sie durch das Scheidungsverfahren, klären die Voraussetzungen des Trennungsjahres und helfen, die Weichen für die Zeit nach der Scheidung richtig zu stellen.

Unterhaltsrecht

Trennungs-, Ehegatten-, Kindes- und Elternunterhalt erfordern eine präzise Einkommensermittlung. Bei Selbstständigen, Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ziehen wir zur Ermittlung des bereinigten Einkommens steuerliche und betriebswirtschaftliche Expertise heran.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich gleicht die in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften aus. Wir beraten zu den Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung in zivilrechtlicher Hinsicht und den steuerlichen Folgen des Versorgungsausgleichs.

Kindschaftsrecht

Elterliche Sorge, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht erfordern in Konfliktsituationen Sensibilität und Sachverstand. Wir beraten und vertreten Eltern, Kinder und weitere Bezugspersonen, achten dabei stets auf das Kindeswohl.

Ehewohnung und Haushaltsgegenstände

Die Zuweisung der Ehewohnung und die Verteilung der Haushaltsgegenstände sind bei Trennung und Scheidung häufig Streitpunkte. Wir klären die Eigentumsverhältnisse, verhandeln einvernehmliche Lösungen und führen notfalls die gerichtliche Auseinandersetzung.

Patchworkfamilien und Adoption

Wir beraten zu den Voraussetzungen und Folgen einer Adoption sowie zur Gestaltung von Erbregelungen in Patchworkfamilien.

Internationale Sachverhalte

Vermögen im Ausland, ein Wohnsitzwechsel oder eine ausländische Staatsangehörigkeit verändern die Ausgangslage. Wir beraten zur Frage des anwendbaren Rechts, zur internationalen Zuständigkeit und zur Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sichern die Selbstbestimmung für den Fall, dass eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.

Wir gestalten diese Vorsorgeinstrumente und beraten zu ihrer Abstimmung mit erbrechtlichen Regelungen.

Wir verbinden Familienrecht mit angrenzenden Rechtsgebieten

Gesellschaftsrecht

Güterstandsbezogene Klauseln, Vinkulierungen und Abfindungsregelungen in Gesellschaftsverträgen schützen das Unternehmen im Scheidungsfall. Wir stimmen Gesellschaftsvertrag und Ehevertrag aufeinander ab.

Erb- und Nachfolgeplanung

Pflichtteilsansprüche, Erb- und Pflichtteilsverzichte sowie die Abstimmung von Ehevertrag und letztwilliger Verfügung erfordern eine ganzheitliche Beratung. Wir verbinden erbrechtliche und familienrechtliche Gestaltung.

Unternehmensnachfolge

Vorweggenommene Erbfolge, Übertragung von Anteilen an die nächste Generation und die Fortführung von Unternehmen in der Familie sind Themen, an denen Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht unmittelbar zusammenwirken.

Steuerrecht

Schenkungs- und ertragsteuerliche Folgen von Vermögensübertragungen, Grunderwerbsteuer, begrenztes Realsplitting und die steuerliche Gestaltung des Güterstands sind Aspekte, die wir in unsere Beratung einbeziehen.

Unser Team