Erbrecht
Die Gestaltung der Vermögensnachfolge erfordert weit mehr als die Kenntnis der erbrechtlichen Vorschriften. Gesellschaftsrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Bewertungsrecht und Familienrecht wirken auf jede Nachfolgegestaltung ein. Erst die Verbindung dieser Rechtsgebiete mit der Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten ermöglicht eine qualifizierte Beratung. Als interdisziplinär aufgestellte Kanzlei ist es unser Anspruch, erbrechtliche Fragestellungen aus allen Perspektiven zu beleuchten und für unsere Mandanten maßgeschneiderte, lösungsorientierte Strategien zu erarbeiten.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Gestaltung der Vermögensnachfolge
Die gesetzliche Erbfolge führt selten zu dem Ergebnis, das der Erblasser wünscht. Testament, Erbvertrag und Ehegattentestament sind die Instrumente, mit denen die Nachfolge geordnet wird. Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen und Auflagen erlauben eine differenzierte Zuordnung des Vermögens. Häufig ist die lebzeitige Übertragung die bessere Lösung, da Übertragungen aktiv gestaltet und auf die Übertragung von Vermögen direkt eingewirkt werden kann. Vorweggenommene Erbfolge unter Nießbrauchs- oder Rückforderungsvorbehalt, die Bündelung von Vermögen in einer Familiengesellschaft oder Stiftung und der Abschluss von Pflichtteilsverzichtsverträgen sind hierfür geeignete Gestaltungen.
Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge
Gehören Unternehmensbeteiligungen zum Nachlass, entscheidet der Gesellschaftsvertrag über den Übergang. Er geht der letztwilligen Verfügung vor. Nachfolge-, Fortsetzungs- und Eintrittsklauseln müssen daher mit dem Testament abgestimmt werden. Fehlt diese Abstimmung, drohen der Ausschluss des gewünschten Nachfolgers, ungewollte Abfindungsansprüche oder der Zerfall einer Beteiligung in der Erbengemeinschaft. Bei Personengesellschaften stellen sich zudem Fragen der Sonderrechtsnachfolge und der Behandlung von Sonderbetriebsvermögen.
Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
Die steuerliche Belastung entscheidet häufig darüber, ob eine Nachfolge wirtschaftlich gelingt. Freibeträge, Steuerklassen und die Zehnjahresfrist bei lebzeitigen Zuwendungen bestimmen den Gestaltungsspielraum. Für Betriebsvermögen sehen unteranderem die §§ 13a und 13b ErbStG weitreichende Verschonungen vor. Ihre Inanspruchnahme setzt die Prüfung des Verwaltungsvermögens, der Lohnsummenregelung und der Behaltensfristen voraus. Bei Immobilien und Anteilen an nicht börsennotierten Gesellschaften kommt der Bewertung eine zentrale Bedeutung zu.
Abwicklung des Erbfalls
Nach dem Erbfall stellen sich Fragen der Annahme und Ausschlagung, der Beantragung eines Erbscheins und der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Fristen sind kurz und laufen unabhängig davon, ob der Erbe seine Rechtsstellung überblickt. Die Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt, gerät aber regelmäßig in eine Blockade. Wir begleiten die Auseinandersetzung von der Nachlassermittlung über die Teilungsverteilung bis zur Erbschaftsteuererklärung.
Testamentsvollstreckung und Treuhand
Die Testamentsvollstreckung sichert den Willen des Erblassers über den Erbfall hinaus. Sie ist das Mittel der Wahl bei minderjährigen Erben, bei betreuungsbedürftigen Angehörigen und dort, wo unternehmerisches Vermögen fortgeführt werden soll. Wir gestalten die Anordnung und übernehmen auf Wunsch das Amt des Testamentsvollstreckers.
Pflichtteilsrecht und streitige Auseinandersetzungen
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche werden vielfach unterschätzt. Sie sind sofort fällig und können bei Übertragungen von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere Einzelunternehmen, Personen- sowie Kapitalgesellschaften, die Liquidität des Unternehmens gefährden. Der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch ist regelmäßig der erste Schritt der Auseinandersetzung. Wir vertreten Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer außergerichtlich und vor den Nachlass- und Prozessgerichten. Wo es sachgerecht ist, führen wir die Beteiligten in einem Mediationsverfahren zusammen.
Internationale Sachverhalte und digitales Erbrecht
Vermögen im Ausland, ein Wohnsitzwechsel oder eine ausländische Staatsangehörigkeit können die Ausgangslage verändern. Die Europäische Erbrechtsverordnung knüpft an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt an und eröffnet die Möglichkeit einer Rechtswahl. Steuerlich ist die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der Umgang mit digitalen Hinterlassenschaften wie Online-Konten, E-Mails und Cloud-Speichern stellt Erben und Berater vor neue Herausforderungen. Wir beraten zur vorausschauenden Regelung des digitalen Nachlasses und unterstützen bei der Klärung der rechtlichen Fragen.