Beratung von Aufsichtsräten und Beiräten

In der Vergangenheit wurden die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Beiräten bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung häufig als Ehrenämter verstanden. Diese Zeiten sind spätestens seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Kontrolle und Transparenz von Unternehmen (KonTraG) 1998 vorbei.

Die aktuelle Diskussion über "corporate governance", die in den Blickpunkt tretenden Vergleiche zu "supervisory boards" anderer Jurisdiktionen und die durch spektakuläre Firmenzusammenbrüche ausgelöste Kritik an der Überwachungstätigkeit der Aufsichtsräte akzentuieren die Stellung, Überwachungsmöglichkeiten und Grenzen der Gremien. Haftungsrechtliche Konsequenzen lösen ebenso wie die Vermittlung der Kenntnisse der grundsätzlichen Zuständigkeiten und Pflichten der Räte sowie die versicherungstechnische Deckung von Risiken zunehmenden Beratungsbedarf aus.

Die überwiegende Anzahl der Partner unserer Kanzlei waren oder sind derzeit selbst Mitglieder in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien.