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Die Beratung von Versicherungsunternehmen erfordert fundierte Kenntnis verschiedenster Rechtsgebiete. Gesellschaftsrecht, Versicherungsaufsichtsrecht, Steuerrecht und Bilanzrecht beeinflussen das Versicherungsgeschäft. Nur die Kombination dieser Rechtsgebiete in Verbindung mit tiefer Kenntnis des Versicherungsgeschäfts ermöglicht eine qualifizierte Beratung von Versicherungsunternehmen.
Der gesellschaftsrechtliche Rahmen von Versicherungsunternehmen unterscheidet sich wesentlich von anderen Branchen. Das Versicherungsgeschäft darf in der Rechtsform Aktiengesellschaft betrieben werden. Zusätzlich steht Versicherungsunternehmen jedoch auch eine spezielle Rechtsform, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zur Verfügung. Eine optimale Beratung erfordert profunde Kenntnis beider Rechtsformen.
Notwendig ist jedoch auch die Kenntnis des GmbH-Rechts, des Personengesellschaftsrechts, insbesondere des Rechts der GmbH & Co KG, sowie des Rechts der OGAW- und der AIF-Kapitalanlagegesellschaften, da diese Gesellschaftsformen außerhalb der eigentlichen Risikoträger für Servicegesellschaften, Vertriebsgesellschaften und der Kapitalanlage Verwendung finden.
Die Versicherungsindustrie gehört zu den regulierten Industrien. Kompetente Beratung erfordert damit auch tiefe Kenntnis des Versicherungsaufsichtsrechts.
Ob Fragen beispielsweise der Zulassung zum Geschäftsbetrieb, des europäischen Niederlassungsrechts und des Rechts des freien Dienstleistungsverkehrs, der Geschäftsorganisation, der Solvenz, des Risikomanagements oder der nationalen und internationalen Gruppenaufsicht, alle erfordern tiefe Kenntnis des Versicherungsaufsichtsrechts.
Neben der profunden Rechtskenntnis ist auch das Verständnis der Tätigkeit der Aufsichtsbehörde erforderlich. Nur so ist die Durchsetzung der Interessen der Mandanten möglich.
Die Beratung zu Strukturen von Versicherungskonzernen fordern tiefe Kenntnis des Unternehmens-, insbes. auch Konzernsteuerrechts.
Kompetente Beratung von Versicherungsunternehmen verlangt jedoch mehr. Insbesondere die Entwicklung von Lebensversicherungsprodukten erfordert die Kenntnis des Einkommensteuerrechts bis hin zum steuerlichen Meldewesen zur Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.
Schließlich stellen sich im Zusammenhang mit modernen Non Life - Produkten eine Vielzahl von versicherungsteuerlichen Fragen.
Die Versicherungsbilanz unterscheidet sich wesentlich von der Bilanz anderer Unternehmen. Für Versicherungsunternehmen gelten eine Vielzahl spezieller Rechnungslegungsvorschriften. Deren Kenntnis ist für die Strukturierung von Versicherungskonzernen unerlässlich.
Über diese Kompetenzen verfügen die Berater der axis BERATUNGSGRUPPE. Sie beraten seit Jahrzehnten Versicherungsunternehmen, sind in Forschung und Lehre tätig und haben als Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen deren Strukturen von innen kennen gelernt. Die axis BERTAUNGSGRUPPE vereint alle relevanten Professionen unter einem Dach, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und auch Versicherungsmathematiker. Teilweise sind mehrere dieser Qualifikationen in einem Kopf vereinigt.
siehe auch:Bilanzrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Versicherungsaufsichtsrecht, Versicherungsteuerrecht
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