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Impressum/Angaben nach § 5 TMG / § 55 Abs. 2 RStV
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Tel. 0221 4743-0 
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Versicherungsteuerrecht

Die Zahlung von Versicherungsentgelt unterliegt der Versicherungsteuer. Sie wird vom Versicherungsnehmer geschuldet, ist aber regelmäßig vom Versicherer an das für Versicherungsteuer zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzuführen. Mit ihrem allein dem Bund zustehenden Steueraufkommen von rund 12 Milliarden Euro im Jahr 2014 hat die Versicherungsteuer ein Volumen von rund 12 % sämtlicher Bundessteuern.

Bei Versicherern mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist eine Prämienzahlung unter der Voraussetzung in Deutschland steuerbar, dass der Ort, an dem das versicherte Risiko belegen ist, in Deutschland liegt (Risikobelegenheit). Ist Risikobelegenheit in einem anderen Mitgliedstaat des EWR gegeben, hat dieser das ausschließliche Besteuerungsrecht. Dabei können sich in der Praxis eine Fülle teils komplexer Abgrenzungs- und Zuordnungsfragen ergeben, so etwa in Fällen der Mitversicherung, bei Versicherung von Flugzeugen, Seeschiffen oder Offshore-Anlagen, innerhalb oder außerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).

Auch zur Steuerbefreiung bedarf es einer differenzierten Betrachtung. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfordert insbesondere die Zuordnung des konkret versicherten Risikos zu den jeweiligen Befreiungstatbeständen (problematisch z.B. bei Kautionsrückversicherung, Sportinvaliditätsversicherung und Keyman-Policen). Um die Steuerbefreiung gezahlter Prämien nicht zu gefährden, bedarf es in bestimmten Fällen von Mehrgefahrenversicherungen der Abgrenzung dieser gegenüber einer Bündelung von Versicherungen (Versicherungspaketen).

axis verfügt über fundierte Expertise zur Versicherungsteuer. Viele der in den zurückliegenden Jahren – bis hin zum Bundesfinanzhof – erfolgreich betriebenen Grundsatzverfahren hat axis geführt. Ebenso begleiten wir unsere Mandanten bei Versicherungsteueraußenprüfungen, einer compliance-gerechten Umsetzung von deren Folgewirkungen, bei Kontrollmitteilungsverfahren und bereits bei der Produktentwicklung. Unsere in diesem sehr speziellen Bereich des Steuerrechts unerlässliche besondere Sachkunde zeigt sich auch darin, dass die Autoren der ersten umfassenden Kommentierung des Versicherungsteuergesetzes seit dem Jahre 1966, die Rechtsanwälte Medert/Axer/Voß aus dem Hause axis stammen.

 

siehe auch:VersicherungsunternehmensrechtVersicherungsaufsichtsrecht

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Prof. Dr. Jochen Axer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Standort: Köln
E-Mail: axer(at)axis.de
Tel.: 0221/47 43 425

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Heiko Klaus Medert

Rechtsanwalt

Standort: Köln
E-Mail: medert(at)axis.de
Tel.: 0221/47 43 310

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