Neues Merkblatt des BMF zur Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer

Unter dem 20. Juli 2021 hat das Bundesfinanzministerium ein neues Merkblatt zur Behandlung versicherungsteuerlicher Themen für alle mit EU/EWR-Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Verträgen veröffentlicht ( Az.: III C 4 - S 6356/21/10001 :001). Hierin sind die Änderungen durch das VersStModÄndG vom 03.12.2020 aus Sicht der Finanzverwaltung eingearbeitet. Bemerkenswert ist das Schaubild auf Seite 3 des Erlasses, das einerseits die zunehmende Komplexität der Regelungen auf den ersten Blick klarmacht, andererseits für den Rechtsanwender immerhin eine Hilfestellung gibt, mit dem Gesetz, insbesondere die Regelungstechnik des § 1 VersStG umzugehen. Der Verweis auf das BMF-Schreiben vom 4. März 2021 (BStBl. I 325) ergänzt das Merkblatt.

Die Unsicherheiten in der Gesetzesanwendung können angesichts der genutzten Formulierungen im Gesetz selbst durch das Merkblatt nicht ausgeräumt werden; gerichtliche Auseinandersetzungen zu einer Mehrzahl von Fragen sind zu erwarten.

Quelle:

Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer; Merkblatt für EU-/EWR-Versicherer (bundesfinanzministerium.de)

Zurück zur Newsübersicht