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Impressum/Angaben nach § 5 TMG / § 55 Abs. 2 RStV
Herausgeber/Anbieter nach § 5 TMG: 

axis service GmbH 
Dürener Straße 295 
50935 Köln 

Amtsgericht Köln 
Handelsregisternummer HRB 73314 

Tel. 0221 4743-0 
Fax 0221 4743-499 
E-Mail: info@axis.de 
www.axis.de 

Geschäftsführer: 
Dr. Jens Schumacher 

Inhaltliche Verantwortung nach § 55 Abs. 2 RStV: Prof. Dr. Jochen Axer 
 
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  • axis advisory + audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • axis Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • axis consulting GmbH
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Versicherung: Schaden und Leistung

Der Eintritt eines Schadenfalles in der Sach- oder Haftpflichtversicherung oder eines Leistungsfalles in der Personenversicherung stellt in aller Regel den kritischen Punkt in der Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer dar, an dem eine ausgeprägte Erwartungshaltung des Kunden mit der Servicebereitschaft des Versicherers und der Kompetenz des Schaden-/Leistungssachbearbeiters aufeinander treffen. Die Schadenregulierung/das Leistungsverhalten stellt damit einen hoch sensiblen Bereich dar, in dem viel gewonnen, aber auch viel verloren werden kann. Neben den traditionellen fachlichen Fähigkeiten eines Schaden-/Leistungsmanagers wie Produkt-, Rechtsprechungs-, IT-System- und schadentechnischen Kenntnissen sind weitere Anforderungen wie Verhandlungs- und Überzeugungsgeschick, verkäuferische Fähigkeiten, aktives Schaden-/Leistungsmanagement, Koordinationstalent und ausgeprägte Entscheidungsfreudigkeit gefragt und zur Erreichung zufriedenstellender Ergebnisse erforderlich.   

Außerprozessuale Beratung

In vielen Schaden-/Leistungsfällen ist bereits im Vorfeld möglicher rechtlicher Auseinandersetzung zwischen den Vertragsparteien eine besondere Konstellation des Schaden-/Leistungsfalles, die Höhe der Schaden-/Leistungsforderung, eine unklare Rechtslage oder eine uneinheitliche Rechtsprechung zu im Schaden-/Leistungsfall tangierten Rechtsfragen Anlass, externe Berater zur Beurteilung eines Schaden-/Leistungsfalles oder zur Findung von Kompromisslösungen beratend hinzu zu ziehen.

Die kompetente außerprozessuale Beratung von Versicherungsunternehmen im Schaden-/Leistungsfall setzt profunde spartenübergreifende Kenntnisse der auf Basis  des 2008 grundlegend reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gestalteten Bedingungswerke der Versicherer oder entsprechender Makler-Wordings sowie die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung ebenso voraus wie die Beherrschung rechtlicher Auslegungstechniken. Anzustreben ist eine möglichst enge Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen dem anwaltlichen Berater und den Entscheidungsträgern der Versicherungsunternehmen. Von großer Bedeutung für den Beratungserfolg ist weiterhin ein gutes Gespür und Einfühlungsvermögen des Beraters mit Blick auf die Befindlichkeiten der an dem Schaden-/Leistungsfall Beteiligten.

Prozessuale Vertretung

Ist im Einzelfall eine prozessuale Auseinandersetzung nicht zu vermeiden, ist der Mandant zur prozessualen Durchsetzung seiner Interessen auf einen prozesserfahrenen Rechtsvertreter angewiesen. Dieser muss nicht nur über fundierte Kenntnisse der die angesprochene Sparte betreffende ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung verfügen, sondern auch die rechtlichen Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Rechtsmittels angemessen einschätzen können. Da die meisten Klageverfahren auf Grund der gegebenen tatsächlichen Verhältnisse entschieden werden, ist für diese Einschätzung eine vertiefte Kenntnis der prozessualen Beweislastregeln unerlässlich. Weiterhin sind Kenntnisse über das Regulierungsverhalten des Versicherers sowie über die verschiedenen Stufen des Regulierungsprozesses von Vorteil, um die Gerichte, die nicht in allen Fällen Spezialzuständigkeiten im Bereich des Versicherungsrechts haben, von der Rechtsposition des Mandanten zu überzeugen.

Schwerpunkte und Spezialgebiete

In der prozessualen Praxis der Schaden- und Leistungsfälle  haben sich typische Themenschwerpunkte herausgestellt. Dazu gehören neben der häufig streitigen Auslegung der Versicherungsbedingungen vor dem Hintergrund des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im BGB die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, das Recht der vertraglichen Obliegenheiten, das Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten und bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.

Bei axis hat sich darüber hinaus in Form der Prozessvertretung in Schadenfällen aus dem Bereich der technischen Versicherungen ein Spezialgebiet herausgebildet, das neben den allgemeinen Anforderungen an den Prozessvertreter  ein ausgeprägtes technisches Verständnis sowie eine enge Kooperation mit den Ingenieuren und technischen Beratern der Mandanten erfordert. Hierbei stehen Schadenfälle aus dem Bereich Erneuerbarer Energien (Versicherung von Windenergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen) und der Medizintechnik im Vordergrund, in denen auch die Prozessgerichte noch Erfahrungen sammeln müssen.  

Für Versicherer leistet axis institutionalisierte Hilfestellung als outgesourcte Rechts- und Schadenabteilung. Sie berät und unterstützt ihre Mandanten in allgemeinen versicherungsvertrags- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen sowie bei der Schadenbearbeitung und im Beschwerdemanagement.

axis verfügt über fundierte spartenübergreifende Expertise in allen versicherungsrechtlichen und technischen Fragestellungen. axis beschäftigt Rechtsanwälte, die über langjährige berufliche Erfahrungen in der (Groß-) Schadenregulierung und Prozessführung bei Versicherungsunternehmen verfügen und denen daher auch die inneren Strukturen und Abläufe in Versicherungsunternehmen vertraut sind.

Siehe auch Versicherungsvertragsrecht

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Manfred P. Oesinghaus

Rechtsanwalt

Standort: Köln
E-Mail: oesinghaus(at)axis.de
Tel.: 0221/47 43 171

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Prof. Dr. Peter Schimikowski

Rechtsanwalt

Standort: Köln
E-Mail: Schimikowski(at)axis.de
Tel.: 0221/47 43 161

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