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Regelmäßig in Zusammenhang mit Käufen und Verkäufen von Unternehmen, mit deren Strukturänderung, Börsengängen oder Kapitalerhöhungen, in Abfindungs- oder Auseinandersetzungsfällen stellt sich die Frage nach dem "Wert" eines Unternehmens. Drei Schwierigkeiten kennzeichnen deren Beantwortung: Zum einen sind die Sachverhalte des Unternehmens (Struktur, Verträge, Jahresabschlüsse, Steuerrisiken) im Rahmen einer due diligence intensiv zu prüfen, um von der sachlich zutreffenden Basis starten zu können. Zum zweiten können sehr unterschiedliche Interessenlagen im Vordergrund stehen: Die Position des Käufers oder Verkäufers, die Einschätzung des Marktes, die steuerliche Akzeptanz, die Sicht des Inländers oder Ausländers, das Unternehmenserhaltungsinteresse, usw..
Zum dritten haben sich entweder die Parteien - vorab vertraglich oder aus Anlass der Bewertung - über das Bewertungsverfahren zu verständigen oder diese Aufgabe dem Sachverständigen zuzuordnen. Investmentbanker bewerten anders als Wirtschaftsprüfer, die betriebswirtschaftliche Theorie ist tief zerstritten: Ertragswertverfahren, discounted-cash-flow, APT, comparable-company analysis, Gewinnmultiplikatoren-Verfahren, Buchwert-Zuschlagsverfahren, Substanzbewertung, Umsatzverfahren, Stuttgarter Verfahren und etliche mehr. Branchenkenntnisse sind unumgänglich.
Übrigens: Unternehmensbewertung ist nicht nur ein Thema der großen Kapitalgesellschaften, sondern jeder Rechtsform und Größe, insbesondere im mittelständischen und freiberuflichen Tätigkeitsbereich.
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