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Die Größe und Notwendigkeit der Vereinfachung von Unternehmensgruppen, neue Akquisitionen und Kooperationen, Verschmelzungen und Ausgliederungen, Zentralisierung und Dezentralisierung, Wechsel der Rechtsform und Veränderung der Aktivitätsschwerpunkte im Inland und über die Grenze - es gibt eine Vielzahl von Gründen, die in Fragestellungen des Umwandlungssteuerrechts führen.
Betriebswirtschaftliche und strategische Überlegungen stehen häufig am Anfang der Strukturänderung - steuerliche Erwägungen führen in der Mehrzahl der Sachverhalte zu einem bestimmten Gestaltungsweg zur Vermeidung überflüssiger Steuern oder der zusätzlichen Nutzung steuerlicher Effekte.
Versäumnisse in der steuerlichen Planung können nicht weniger als unternehmensgefährdend wirken. Die Dimension der finanziellen Auswirkungen macht nicht selten die Einholung einer Vorab-Auskunft der Finanzverwaltung erforderlich.
Erfahrungen mit der Sichtweise der Verwaltung und deren Spielräume, möglichst auch mit den dort handelnden Personen und ihren Zuständigkeiten, sind unverzichtbar.
Richtige Gestaltung durch Betreuung eines erfahrenen Beraters kann einen entscheidenden positiven Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg einer unternehmerischen Maßnahme haben. Dabei sind nicht nur die auf der Hand liegenden ertragsteuerlichen Fagen zu beachten. EIne große Rolle im Umwandlungsteuerrecht soielen auch grunderwerbsteuerliche Fragestellungen.
Die berater der axis BERATUNGSGRUPPE sind teilweise seit Jahrzehnten mit umwandlungsteuerlichen Fragestellungen insbedondere auch im Zusammenhang mit der Restrukturierung von Versicherungsgruppen befasst.
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