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Eine Mehrzahl in Deutschland Steuerpflichtiger haben Vermögen im Ausland angelegt und lassen es dort verwalten. Daran ist nichts Ungewöhnliches, schon garnichts Verbotenes. Allerdings haben manche dieser Kapitalanleger die Erträge aus diesem Vermögen nicht in ihrer deutschen Steuererklärung berücksichtigt. Dieses widerspricht deutschem Steuerrecht und kann als Steuerhinterziehung oder leichtfertoge Steuerverkürzung unter Strafe gestellt oder mit Bußgeld bewehrt sein.
War das Entdeckungsrisiko in der Vergangenheit überschaubar, hat sich dieses in Zeiten von Steuer-CDs und EU-Zinsrichtlinie deutlich geändert. Dieses motiviert Steuerpflichtige zur Legalisierung ihrer ausländischen Kapitalanlagen. Um die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit zu erleichtern hat der gesetzgeber das Instrument der Selbstanzeige geschaffen, das unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit für die Vergangenheit gewährt.
Die Vorschrift hat jedoch ihre Tücken und sollte nicht ohne Beiziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden. Fehler bei der Selbstanzeige führen ohne Reparaturmöglichkeit zur Verweigerung der Straffreiheit. Ein Risiko, das man vermeiden sollte.
Unter der Begleitung durch axis wurden zwischenzeitlich eine Vielzahl von Selbstanzeigen eingereicht und die meisten Verfahren, ausnahmslos erfolgreich, abgeschlossen. Hierbei helfen uns unsere sehr guten Kontakte zu vielen Banken und deren Sachbearbeitern im europäischen Ausland, insbesondere in Luxembourg. In Zusammenarbeit mit Ihrer Bank bereiten wir die erforderlichen Unterlagen so auf, dass die Finanzverwaltung und die Strafverfolgungsbehörden transparent die Informationen erhalten, die sie zur Gewährung der Straffreiheit benötigen.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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