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Arbeitsrecht beinhaltet eine Vielzahl von Facetten. Je nachdem ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beraten werden, stehen unterschiedliche Themen im Fokus. Geht es bei der Beratung von Arbeitnehmern in erster Linie um die Verhandlung von Trennungsvereinbarungen und die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen, stehen bei der Beratung von Arbeitgebern oder Betriebsräten oftmals zusätzlich ganz andere Themen im Vordergrund. Bei anstehenden Strukturänderungen oder Betriebsänderungen sind eine Vielzahl betriebsverfassungsrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Ebenso sind Interessenausgleiche, Sozialpläne oder Tarifverträge zu verhandeln,.
Erfahrungsgemäß können bei Ausspruch arbeitgeberseitiger Kündigungen eine Vielzahl von vermeidbaren Fehlern unterlaufen. Betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtliche Anforderungen sind zu beachten. Ggf. sind vor Ausspruch der Kündigung Betriebs- oder Personalrat oder Behörden wie das Integrationsamt anzuhören. Ferner ist sicherzustellen, dass die Kündigungsgründe für eine Kündigung ausreichen und wenn notwendig die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wird. Aufgetretene Fehler sind im Regelfall irreparabel und verursachen hohe Kosten, die zumeist in Form von Abfindungszahlungen ausgeglichen werden müssen.
Letztlich benötigt der Arbeitgeber fachlich versierte und erfahrene Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
In der Kündigungsphase bedürfen Arbeitnehmer oftmals Unterstützung bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Hier können viele Fallstricke lauern.
Der ganz überwiegende Teil der Kündigungsschutzprozesse sind „Abfindungsprozesse“. Deshalb ist das richtige Verhalten eines Arbeitnehmers auch während der Phase bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von erheblicher Bedeutung für die Höhe einer Abfindung, was oftmals verkannt wird.
Aber auch nach erfolgter Kündigung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bis zur rechtlichen Beendigung lauern oftmals viele Gefahren, die das Prozessrisiko empfindlich erhöhen und potenzielle Abfindungsaussichten drastisch vermindern können.
Kommt eine Einigung nicht zustande, bedarf auch der Arbeitnehmer qualifizierter Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist darauf zu achten, dass die Interessen der vertretenen Partei bestmöglich berücksichtigt werden. Aus Arbeitgebersicht stehen hier insbesondere die Vereinbarung wirksamer Befristungsabreden sowie von Vergütungs- und Zielvereinbarungen im Fokus.
Vorstands- oder Geschäftsführerdienstverträge weisen in der Regel besondere Komplexität auf. So sind regelmäßig ausführliche Kündigungsregelungen oder umfangreiche Regelungen zur Altersversorgung zu gestalten. Schließlich bedürfen Vorstandsverträge börsennotierter Unternehmen oder bestimmter regulierter Branchen wie bspw. der Versicherungswirtschaft der Berücksichtigung spezieller, zB. aufsichtsrechtlicher Vorgaben.
Im Rahmen der (vorzeitigen) Beendigung derartiger Verträge sind in der Regel umfassende Trennungsvereinbarungen zu verhandeln.
Die transaktionsbegleitende Beratung z.B. bei Betriebsübergängen, bei Betriebsänderungen, Restrukturierungen, insbesondere im Rahmen von Sanierungs- und Outsourcing-Maßnahmen sowie die Durchführung arbeitsrechtlicher Due Diligence - Prüfungen erfordert besondere Qualifikationen und Erfahrungen.
Ebenso ist die Verhandlung von Interessenausgleichen oder Sozialplänen nicht trivial. Abhängig davon, ob auf Seiten des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmervertretung verhandelt wird, sind unterschiedliche Interessen zu wahren. Ebenso ist die Kenntnis branchespezifischer Besonderheiten zur optimalen Beratung und Vertretung erforderlich.
Betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen beinhalten oftmals eine besondere Herausforderung. Fragen der Arbeitnehmermitbestimmung sind ebenso zu beantworten wie Betriebsvereinbarungen zu gestalten.
Die Strukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen erfolgt regelmäßig auch mit Blick auf mitbestimmungsrechtliche Fragestellungen. Sich ändernde Rahmenbedingungen erfordern gelegentlich die Durchführung von Statusverfahren.
Das erfahrene Arbeitsrechtsteam der axis BERATUNGSGRUPPE berät und vertritt seit mehr als 20 Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Unsere Expertise und unsere Erfahrungen erstecken sich sowohl auf das kollektive als auch auf das Individualarbeitsrecht. Wir begleiten und unterstützen unsere Mandanten außergerichtlich und vertreten sie gerichtlich bundesweit in allen Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Zu unseren Mandanten gehören mittelständische Unternehmen und Unternehmen im Konzernverbund in den unterschiedlichsten Branchen, insbesondere aus der Versicherungswirtschaft, dem Bereich der Finanzdienstleister, der Automobilzulieferindustrie, dem Gesundheitswesen (vorwiegend Krankenhäuser und Apotheken), der Industrie (insbesondere kunststoffverarbeitende Industrie, Druckindustrie und Pharma) der Werbewirtschaft und der Zeitarbeit. Darüber hinaus beraten, coachen und vertreten wir seit vielen Jahren Vorstände, Geschäftsführer und sonstige Führungskräfte.
Zu unserer Mandantschaft zählen ebenso Betriebsräte und Arbeitnehmer, die wir in allen Frage des Arbeitsrechts beraten und vertreten.
Die langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung - sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite - ermöglicht die Erarbeitung wirtschaftlich optimaler und rechtlich umsetzbarer Lösungen für die Mandanten der axis BERATUNGSGRUPPE.
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