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Das Versicherungssteuerrechtsmodernisierungsgesetz (VersStRModG) vom 9. Dezember 2020 ist jetzt genau drei Monate in der Welt. Bereits jetzt sieht sich das Bundesfinanzministerium gehalten, zwei mehrseitige Erlasse hierzu zu veröffentlichen. Diese Technik reiht sich nahtlos ein in die Tendenz, demokratisch zu legitimierende Entscheidungen nicht im Gesetz selbst niederzulegen, sondern in einer Durchführungsverordnung oder gar einem Steuererlass festzuhalten. Diese Technik, die im komplexen Themenkreis des Steuerrechts auch die kritisch zu würdigende Nähe von Finanzverwaltung und Gesetzgeber beschreibt, ist nicht akzeptabel. Allein die Rechtsprechung mit ihrer Zentralzuständigkeit erster Instanz beim Finanzgericht Köln sowie der Revisionsinstanz können korrigierend eingreifenund gegebenenfalls auch verfassungsrechtliche Fragen durch entsprechende Vorlagen nach Karlsruhe klären. Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens waren etliche Fragestellungen durch die interessierten Fachkreise aufgeworfen wurden, ohne aber im Ergebnis die Gesetzesfassung verändert haben zu können.
Dem Gesetzgeber und der Exekutive ist erkennbar nicht bewusst oder sie nehmen es in Kauf, dass und welche Auswirkungen Unsicherheiten des Gesetzesinhaltes auslösen; so wird das Versicherungsunternehmen bzw. der Makler allein aus seiner Sicht und zu seinem eigenen Schutz regelmäßig Versicherungsteuer in einem Umfang beim Kunden abfragen und geltend machen, der die steuerlichen Unklarheiten in einem möglichst vollständigen („fiskalischen“) Sinne abdeckt. Erst in einem zweiten Schritt wird dann gemeinsam mit den Kunden die Frage der materiell zutreffenden Höhe der Versicherungsteuer geklärt werden können, dies gegebenenfalls erst in langwierigen Verfahren. Hilfreich für die Steuerunterworfenen ist dies sicher nicht.
Weil über die deutschen Rechtsänderungen Interesse und Unsicherheit auch und gerade im internationalen Versicherungsmarkt herrscht, haben wir diese Anmerkung auch in eine englische Fassung übersetzt; auch der Erlass des BMF wurde von uns übersetzt, um einen Eindruck von der Diskussion zu verschaffen. Die Übersetzung ist nicht autorisiert.
11.03.2021
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Standort: Köln
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