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Seit 1. Januar 2016 ist das neue Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft, mithin Solvency II endgültig scharf geschaltet.
Das neue Aufsichtsregime führt nicht nur zu schon fast ausufernden Dokumentationspflichten. Vielfach werden Anpassungen der Geschäftsprozesse mit weitgehenden Auswirkungen auf die operative Geschäftsführung gefordert.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die BaFin bei ihren örtlichen Prüfungen - beispielsweise im Zusammenhang mit dem Underwriting - Einsicht in historische Informationen zu Produkten und Tarifen verlangt.
Schon jetzt zeigt sich, dass diese Informationen oftmals gar nicht oder jedenfalls nicht im Zugriff vorhanden sind. Eine Situation, die von der BaFin als Versäumnis angesehen wird. Auch die Überwachung und Dokumentation der Einhaltung von Limiten oder der Auskömmlichkeit von Produkten wird von der BaFin geprüft und regelmäßig moniert.
Auf Anregung der Praxis haben wir einen Underwriting Compliance Quick Check entwickelt, der die Versicherer unterstützt, ihren eigenen Status Quo zu ermitteln und Handlungsmaßnahmen abzuleiten. Der Quick Check erfasst die aktuelle Situation im Unternehmen mit standardisierten Checklisten und Interviews, wertet vorhandene Richtlinien aus und analysiert wesentliche Geschäftsprozesse. Als Ergebnis erhalten Sie einen Kurzbericht, der Ihre Risiken aufzeigt und weitere Handlungsempfehlungen enthält.
Aufbauend auf diesem Quick Check können Sie selbst oder mit unserer Unterstützung ihre Prozesse und Dokumentationen vertieft untersuchen und erforderlichenfalls an die aufsichtsrechtlichen Vorgaben anpassen.
Ein derartiges Vorgehen optimiert die Vorbereitung auf örtliche Prüfungen der BaFin. Es minimiert Risiken, im Rahmen der laufenden Aufsicht aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein. Sie können den Nachweis eines funktionierenden internen Kontrollsystems und ordnungsgemäßer Compliance des Underwritingprozesses führen.
Operativ erhalten Sie
eine verlässliche Steuerung für die Vertriebspartner zur Steigerung deren Erfolges,
eine Reduktion der Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen,
geringere Volatilität der Bestandsentwicklung und
höhere Flexibilität im außertariflichen Geschäft bei Umdeckungen aus dem Jahresendgeschäft.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Versicherungswirtschaft. Abgebildet wird sowohl die hochspezialisierte juristisch-beratende Expertise, wie auch operative Erfahrung als Bereichsleiter und Vorstand. So ist gewährleistet, dass juristische Anforderungen und operative Notwendigkeiten gleichermaßen in die Prüfung und die kreative Entwicklung von Lösungen einfließen.
Gerne stellen wir unseren Ansatz in einem persönlichen Gespräch vor.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Standort: Köln
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