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Der axis Partner Kay Uwe Erdmann gibt gemeinsam mit Prof. Dr. Heinrich Schradin und Yvonne Gebert den Beck Online Kommentar (BeckOK) zum Versicherungsaufsichtsgesetz heraus.Zum Kommentatorenkreis gehören auch die axis Partner Prof. Dr. Jochen Axer und Frank S. Diehl.
Die staatliche Versicherungsaufsicht wurde in ihrer mehr als 100 Jahre währenden Geschichte mehrfach grundlegend reformiert. Einer der größten Umbrüche resultiert aus der Implementierung des Solvency II-Regimes, dessen Basis die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) bildet. Die Solvabilität II-Richtlinie in ihrer maßgeblich durch die Richtlinie 2014/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Omnibus II) geänderten Fassung wurde in Form des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, das am 1.1.2016 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt. Daneben sieht sich der Rechtsanwender mit einer ganzen Reihe weiterer Regelungen im Zusammenhang mit Solvency II konfrontiert. Zu nennen sei hier insbesondere die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35, angepasst durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/467 und die Delegierte Verordnung (EU) 2016/2283; sie besitzt unmittelbare Geltung und bedarf keiner Umwandlung in nationales Recht. Dies gilt auch für die diversen bindenden technischen Standards, die von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) erarbeitet und durch die Europäische Kommission erlassen wurden. Darüber hinaus erarbeitete die EIOPA Leitlinien und Empfehlungen, denen es ebenso Beachtung zu schenken gilt wie den Auslegungsentscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ziel des vorliegenden Kommentars, der sich momentan noch im Aufbau befindet, ist es, dieses Konvolut an Bestimmungen umfassend zu erläutern. Ausgehend von den einzelnen Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wird auf die flankierenden Regelungen in delegierten Rechtsakten und technischen Standards bei den jeweiligen Vorschriften ebenso gründlich eingegangen wie auf Rechtsprechung und Literatur. Die Online-Kommentierung ermöglicht eine Aktualisierung dieser sich ständig ändernden Materie in angemessenen Abständen.
Ein erfahrenes Autorenteam von Juristen, Betriebswirten, Volkswirten und Mathematikern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Anwaltschaft gewährleistet die Behandlung der einzelnen Bereiche mit dem jeweils hierfür erforderlichen Expertenwissen.
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